E-Rechnung View: XRechnung und ZUGFeRD lesen und prüfen
Lade eine E-Rechnung hoch, als ZUGFeRD-PDF mit eingebetteter XML oder als XRechnung. Du siehst sofort alle Angaben übersichtlich wie auf einer normalen Rechnung, und das Tool prüft Pflichtangaben, Summen und Umsatzsteuer. Alles passiert in deinem Browser, die Rechnung wird nicht hochgeladen.
So funktioniert E-Rechnung View
Eine E-Rechnung ist für Programme gemacht, nicht für Menschen. Öffnest du eine XRechnung, siehst du nur eine lange XML-Datei mit Fachbegriffen. Bei einer ZUGFeRD-Rechnung siehst du zwar ein normales PDF, die eigentlichen Rechnungsdaten liegen aber unsichtbar als Anhang darin.
Das Tool holt die XML-Datei aus dem PDF, liest sie aus und zeigt dir die Rechnung so, wie du sie kennst: Rechnungssteller und Empfänger, alle Positionen, Umsatzsteuer, Summen und Bankverbindung. IBAN und Verwendungszweck kopierst du mit einem Klick, Anhänge aus der Rechnung kannst du herunterladen, und mit „Drucken“ wird daraus ein lesbares PDF für deine Unterlagen.
Was die Prüfung bedeutet
- Grün: Die Prüfung ist bestanden.
- Hinweis: Etwas ist ungewöhnlich oder fehlt, ist aber nicht unbedingt falsch. Zum Beispiel ein fehlendes Leistungsdatum, wenn es nur im Text steht.
- Fehler: Die Rechnung verletzt eine Regel der E-Rechnung oder rechnet nicht richtig. Schick sie mit dem Hinweis an den Rechnungssteller zurück und bitte um eine korrigierte Rechnung.
Hinter jedem Punkt steht die Nummer der Regel aus der Norm EN 16931 (BR-…) oder aus der XRechnung (BR-DE-…). Damit weiß die Buchhaltung des Rechnungsstellers genau, was zu tun ist.
ZUGFeRD, Factur-X und XRechnung
- ZUGFeRD und das baugleiche Factur-X sind PDF-Rechnungen mit eingebetteter XML. Man kann sie wie gewohnt ansehen und ausdrucken. Die Profile MINIMUM und BASIC WL enthalten zu wenige Angaben und zählen in Deutschland nicht als E-Rechnung.
- XRechnung ist eine reine XML-Datei und der Standard für Rechnungen an Behörden. Sie gibt es in zwei Schreibweisen, UBL und CII. Das Tool liest beide.
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Häufige Fragen zur E-Rechnung
Was ist eine E-Rechnung?
Eine Rechnung, deren Inhalt als strukturierte Daten in einer XML-Datei steckt, nach der europäischen Norm EN 16931. Ein Programm kann sie ohne Abtippen lesen. In Deutschland gibt es dafür zwei Formate: die XRechnung, eine reine XML-Datei, und ZUGFeRD (in Frankreich Factur-X), ein normales PDF mit der XML-Datei als Anhang. Ein PDF ohne diesen Anhang ist keine E-Rechnung, auch wenn es per E-Mail kommt.
Ab wann sind E-Rechnungen Pflicht?
Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer. Beim Ausstellen gelten Übergangsfristen: Bis Ende 2026 sind Papier- und PDF-Rechnungen noch erlaubt, ab 2027 nur noch für Unternehmen mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz und ab 2028 gar nicht mehr. Das gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland. Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sind vom Ausstellen ausgenommen. Das ist keine Steuerberatung.
Brauche ich als Etsy-Verkäufer E-Rechnungen?
Für Verkäufe an Privatkunden nicht, dort bleibt alles wie bisher. Kaufst du aber selbst bei deutschen Firmen ein, zum Beispiel Holz, Filament oder Verpackung, kommen die Rechnungen immer öfter als E-Rechnung. Mit diesem Tool kannst du sie öffnen, lesen und prüfen, ohne ein Buchhaltungsprogramm.
Welche Dateien kann ich hochladen?
ZUGFeRD- und Factur-X-Rechnungen als PDF (ab Version 2, alle Profile), XRechnungen als XML in beiden Varianten (UBL und CII) und andere XML-Rechnungen nach EN 16931, auch im Peppol-Format. Alte ZUGFeRD-1.0-Dateien werden erkannt, aber nicht ausgewertet, weil sie seit 2025 nicht mehr als E-Rechnung gelten.
Wird meine Rechnung hochgeladen?
Nein. Das Tool liest die Datei direkt in deinem Browser aus. Sie verlässt dein Gerät nicht, es gibt keine Anmeldung, keine Cookies und keine Speicherung. Du kannst die Seite nach dem Laden sogar ohne Internet benutzen.
Was prüft das Tool genau?
Die Pflichtangaben einer Rechnung (Nummer, Datum, Anschriften, Steuernummer oder USt-IdNr., Leistungsdatum), ob alle Summen aufgehen, ob die Umsatzsteuer je Steuersatz richtig berechnet ist, ob bei steuerfreien Rechnungen der Grund dasteht, ob die IBAN gültig ist und bei der XRechnung die Zusatzpflichten wie Leitweg-ID und Ansprechpartner. Die Nummern wie BR-CO-10 sind die Regeln aus der Norm, damit kannst du beim Rechnungssteller gezielt nachfragen.
Ersetzt das eine offizielle Prüfung?
Nein. Das Tool prüft die wichtigsten Regeln, aber nicht alle. Die vollständige technische Prüfung macht der Validator der KoSIT, den auch Behörden nutzen. Ob eine Rechnung steuerlich alles erfüllt, klärt im Zweifel deine Steuerberatung. Das Ergebnis ist eine Hilfe, keine Garantie.
Das PDF zeigt etwas anderes als das Tool. Was gilt?
Bei ZUGFeRD sind PDF und XML zwei Darstellungen derselben Rechnung, sie sollten genau übereinstimmen. Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums gehen bei einer Abweichung grundsätzlich die Daten der XML-Datei vor. Das Tool zeigt dir genau diese Daten. Weicht etwas ab, frag beim Rechnungssteller nach.
Mein PDF hat keine XML-Datei. Was nun?
Dann ist es eine normale PDF-Rechnung und keine E-Rechnung. Bis Ende 2026 darf dein Lieferant sie in der Regel noch so schicken. Wenn du eine E-Rechnung brauchst, bitte ihn um eine ZUGFeRD-Rechnung oder eine XRechnung.
Muss ich E-Rechnungen aufbewahren?
Ja, und zwar die Originaldatei: bei ZUGFeRD das PDF, bei der XRechnung die XML-Datei. Ein Ausdruck oder eine Bildschirmansicht reicht nicht. Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen beträgt acht Jahre.
E-Rechnung View ist kostenlos und ohne Gewähr. Es ersetzt keine vollständige Validierung und keine Steuerberatung. Stand der Regeln: November 2026.